AGB - Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Unsere Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand inkl. An- und Abfahrt verrechnet. Zu berücksichtigen sind außerdem allfällige Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge. Die Preise unseres Angebots setzen voraus, dass sämtliche Arbeiten ohne Behinderung bzw. zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden können. Ohne rechtzeitige Stornierung oder bei Nichtzufahrbarkeit zur Baustelle werden Leerfahrten in Rechnung gestellt. Dazu wird darauf hingewiesen, dass es sich bei unseren Fahrzeugen um Straßenfahrzeuge handelt, die nur auf asphaltierten, hindernisfreien Straßen (ohne einragende Hindernisse wie beispielsweise herabhängende Äste, Dachvorsprünge o.ä.) zufahren können.

2. Im Zuge des Auftrags werden unbefestigte Verkehrsanlagen nur über ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers befahren und es wird keine Haftung über davon entstandenen Flurschäden oder Schäden jeglicher Art übernommen. Sollten Dritte Ansprüche aufgrund der vorher genannten Schäden an uns stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns schad- und klaglos zu halten.

3. Die Kosten für Entsorgung oder Deponierung sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden gesondert verrechnet.

4. Es wird vereinbart, dass bei der Reinigung von Leitungen der Versuch geschuldet wird, diese wieder durchgängig zu machen bzw. den ursprünglichen Leitungsquerschnitt wiederherzustellen.
Sollten durch den Überdruck oder das Spülen Behälter, Leitungen oder sonstige Anlagenteile beschädigt oder undicht bzw. Räumlichkeiten verunreinigt werden, wird hierfür und für auftretende Folgeschäden keinerlei Haftung übernommen.

5. Es wird auf die Gefahr hingewiesen, dass bei Kanalreinigungsarbeiten der Schlauch im Objekt hängen bleiben und nicht mehr herausgezogen werden kann. Dies hat das zur Folge, dass der Schlauch vom restlichen Teil abgetrennt werden muss. Für diesen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, uns jeden wie immer gearteten Schaden zu ersetzen. Außerdem verzichtet der Auftraggeber auf Geltendmachung eines wie immer gearteten Schadens.

6. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und ohne Bindungswirkung. Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen und Stornos sowie sämtliche sonstigen Vereinbarungen erlangen erst durch unsere schriftliche Bestätigung Verbindlichkeit. Unser Stillschweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung. Der Rechnungbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne (Skonto-) Abzüge fällig. Reklamationen oder Rechnungsänderungen werden nur 2 Wochen nach Rechnungserhalt anerkannt.

7. Vorgesehene Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn deren Einhaltung ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde. Sollten Dritte Ansprüche aufgrund von Verzögerungen oder Stehzeiten an uns stellen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns schad- und klaglos zu halten. Sofern vom Auftraggeber zu verantwortende Verzögerungen eintreten, verlängern sich auch zugesagte Liefer- und Leistungstermine entsprechend.
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung). Für Verzögerungen aufgrund widriger Umstände wie Stau, Witterung, polizeiliche Maßnahmen kann keine Haftung übernommen werden.
Einschränkungen im Winterbetrieb: Aufgrund von winterlichen Fahrverhältnissen und niedrigen Temperaturen sind wir speziell im Bereich sämtlicher Kanalarbeiten stark eingeschränkt. Der Winterbetrieb von Fahrzeugen mit wasserführenden Systemen ist naturgemäß darauf angewiesen, dass Wasser weder in Behältern noch Schläuchen oder anderen technischen Komponenten am Fahrzeug einfriert. Deswegen ist abhängig von den konkret am Einsatztag gegebenen Witterungsbedingungen eine entsprechende Aufwärmzeit in unseren geheizten Hallen und unabdingbar. Diese ist abhängig von der aktuellen Außentemperatur und kann daher nicht verbindlich prognostiziert werden. Zusätzlich wird auf das Risiko hingewiesen, dass während der Anfahrt zur Baustelle (zusätzlich durch den kühlenden Fahrtwind) nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Einschränkungen oder technisch notwendigen Verzögerungen kommen kann.

8. Beim Notdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die ausschließlich Stammkunden und nur bei Vorhandensein der notwendigen personellen und technischen Ressourcen zur Verfügung steht. Es gibt keine Verpflichtung für einen Notdienst oder die Annahme und Ausführung von Aufträgen außerhalb der regulären Öffnungszeiten.